1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Der Vermieter vermietet das Fahrzeug an den Kunden und garantiert, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietwagens in technisch einwandfreiem Zustand befindet und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
1.2. Zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs ist der Kunde für eine gründliche Überprüfung des Fahrzeuges verantwortlich. Die Parteien sollten offensichtliche Schäden unverzüglich protokollieren.
1.3. Der Kunde garantiert, dass er oder andere Personen, die gemäß der Vereinbarung zum Führen eines Fahrzeugs befugt sind.
2. Fahrzeugnutzung2.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Benutzung des Fahrzeugs mit den Nutzungsregeln vertraut zu machen.
2.2. Der Kunde garantiert eine faire und korrekte Verwendung des Fahrzeugs. Insbesondere führt er selbstständig und auf eigene Kosten eine regelmäßige Standardwartung durch, nämlich die Kontrolle des Wasser-, Öl- und Bremsflüssigkeitsstandes. Bei Nichtbenutzung des Fahrzeugs sollte der Alarm eingestellt werden.
2.3. Die Kosten für das Tanken trägt ausschließlich der Kunde.
2.4. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in folgenden Fällen nicht zu benutzen:für den Transport von verbotenen und gefährlichen Gütern;Passagiere aus finanziellen Gründen zu transportieren;für das Unterrichten anderer, sogar kostenlos; zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge; im Falle eines Unfalls oder eines mechanischen Versagens; bei Strassenrennen; unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol;
2,5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Fahrzeug umzubauen, seine technische Ausrüstung zu ändern, Teile oder Zubehör zu installieren oder zu entfernen oder Beschriftungen anzubringen.
2.6. Der Kunde ist auf seine Kosten zur Zahlung von Parkgebühren sowie sämtlicher Bußgelder und anderer Strafen verpflichtet, die während des Betriebs des Fahrzeugs auferlegt werden. Bei Zahlung solcher Beträge durch den Vermieter hat der Kunde diese unverzüglich dem Vermieter zu ersetzen.
2,7. Der Kunde gewährleistet die Sicherheit des Autos während der gesamten Mietdauer. Der Kunde garantiert, dass er das Fahrzeug nicht verlässt, ohne vorher zu prüfen, dass alle Türen verriegelt sind, dass die Fenster und das Verdeck geschlossen sind, dass die Schlüssel nicht im Zündschloss, in der Kabine oder in den Türen des Fahrzeugs verbleiben.
2.8. Auf Verlangen des Vermieters verpflichtet sich der Kunde, über den Standort des Fahrzeugs zu informieren.
3. Pflichten des Kunden im Falle eines technischen Fahrzeugausfalls, eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs
3.1. Der Kunde muss den Vermieter unverzüglich über technische Schäden am Fahrzeug schriftlich informieren.
3.2. Wenn ein Unfall oder eine Panne auf den unbefugten oder unvorsichtigen Umgang mit einem Fahrzeug zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs stehen, einschließlich der Zahlung des Mietpreises eines Fahrzeugs für die Anzahl der Tage, die für die Reparatur nach den in der Preisliste angegebenen Preisen benötigt werden.
3.3. Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Verspätungen, Verluste, die aus einem technischen Versagen des Fahrzeugs resultieren.
3.4. Im Falle einer Beschädigung des Autos oder eines Verkehrsunfalls (einschließlich Diebstahl, Diebstahlversuch oder Vandalismus) verpflichtet sich der Kunde:-Sofort die Polizei zu verständigen.-Eine Kopie des Protokolls mit einer detaillierten Liste der beschädigten Gegenstände, und der Zeugen innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis den Vermieter schriftlich mitzuteilen;
4. Verantwortung des Kunden
4.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ergeben.
4.2. Der Mieter trägt die volle verantwortung für das Fahrzeug ab beginn der Mietzeit.
5. Rechte und Pflichten des Vermieters
5.1. Wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht für den Betrieb geeignet ist, wird der Vermieter ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das den gemietetem Fahrzeug ähnliche Eigenschaften aufweist.
5.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden aufgrund von Fehlfunktionen und Pannen des Fahrzeugs, die nicht vom Vermieter verursacht werden.
5.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die an persönlichen Gegenständen verursacht werden, die in einem Kraftfahrzeug befördert werden und sich im Eigentum des Kunden oder eines Dritten befinden.
5.4. Der Vermieter hat das Recht, diese Vereinbarung vorzeitig zu beenden und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen, wenn der Kunde gegen eine der Vertragsbedingungen verstößt und wenn der Kunde beim Abschluss der Vereinbarung falsche Informationen gibt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach Erhalt der Benachrichtigung des Mieters über die Beendigung des Vertrags an den Vermieter zurückzugeben.
6. Verpflichtung des Kunden zur Rückgabe des Fahrzeugs
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit vollgetankt an die im Vertrag genannte Adresse sowie zum vereibarten Zeitpunkt zurückzubringen. Mit sämtlichem Zubehör und vollständigen Unterlagen, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde hat kein Recht, das Fahrzeug in irgendeiner Weise zurückzuhalten.
6.2. Die Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter wird durch die Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls des Fahrzeugs durch beide Vertragsparteien bestätigt.
6.3. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Frist zurückbringt, hat der Vermieter das Recht, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten.6.4. Bei einer Verlängerung der Mietdauer des Autos schließen die Parteien einen neuen Mietvertrag.